Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0151 "Parkstraße", Ortsteil Bad Salzuflen im Stadtteil Bad Salzuflen

Für den Bereich westlich des Kurpaks soll ein städtebaulich abgestimmtes Gesamtkonzept für die derzeitigen "Sondergebiete-Kur" erarbeitet werden. Durch eine Änderung des Planungsrechts soll es ermöglicht werden, die vorhandenen Nutzungen weiter zu entwickeln und zu stärken sowie ergänzende zukunftsfähige Nutzungen in dieser zentralen und attraktiven Stadtlage zu ermöglichen. Zur Neuausrichtung der Kursondergebiete soll ein insgesamt ca. 28,5 ha großer Bereich durch die Aufstellung von Bebauungsplänen neu geordnet werden.

In einem ersten Bauabschnitt wird zunächst das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 0151 "Parkstraße" begonnen . Das Plangebiet ist ca. 18,5 ha groß und beinhaltet den "Kernbereich" der Parkstraße mt Kurhaus, Theater und Kurgastzentrum sowie dem Fürstenhof und dem Grundstück der ehemaligen Klinik am Kurpark. Der Kurpark, die Konzerthalle, die Wandelhalle sowie Kurhaus und Theater liegen erstmals im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Zum Bebauungsplan-Vorentwurf werden zwei Varianten betrachtet: Variante 1 ermöglicht eine deutliche Erweiterung des bisher zulässigen Nutzungen durch die Ausweisung eines gegliederten urbanen Gebietes; Variante 2 orientiert sich weitestgehend an den bestehenden Nutzungen. Hierbei würden weitere Sondergebiete unterschiedlicher Zweckbestimmungen sowie Allgemeine Wohngebiete und eventuell urbane Gebiete festgesetzt.

Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (z.B. Baugrenzen, Geschossigkeiten, GRZ, Bauhöhen u.s.w) sollen erst im nächsten Schritt getroffen werden. Zunächst geht es um die zukünftige Ausrichtung des Plangebietes und die in den beiden Varianten genannten Nutzungsoptionen. Neben den zukünftig zulässigen Nutzungen im Plangebiet ist der Lärmschutz ein wichtiges Thema, das ebenfalls im weiteren Verfahren detailliert betrachtet wird. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im klassischen Verfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.Die Umweltbelange werden zum Bebauungsplan-Entwurf ermittelt und ein Umweltbericht wird erarbeitet.



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Datum: 03.12.2024