Bauleitpläne...
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1029 "Kreisverkehr - Fritz-Niewald-Weg" im Stadtteil Werl-Aspe

Im Jahr 2000 wurde der Bebauungsplan   Nr. 1021 A „Knetterheide-Südfeld, Teilbereich A“ als erster Bauabschnitt des künftigen neuen Wohngebietes Südfeld im OT Werl-Aspe rechtskräftig. Das Wohngebiet wurde in den folgenden Jahren in weiteren Bauabschnitten fortentwickelt. Ein Ziel der vorliegenden Planung ist es, den Fritz-Niewald-Weg als Hauptsammelstraße des Wohngebietes mit einem Kreisverkehrsplatz an die Lockhauser Straße (K4) auf Höhe des Mühlenbrinks anzuschließen.  Die neue Anbindung des Fritz-Niewald-Weges an die Kreisstraße K4 ist bereits Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 1021 A. Sie wurde bisher nicht realisiert.

Im Rahmen der Abstimmung mit dem Kreis Lippe (Straßenbaulastträger für die K4) haben sich veränderte Anforderungen für die Dimensionierung des Kreisverkehrsplatzes ergeben. Die neu geplante Verkehrsanlage liegt kleinteilig  außerhalb der Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1029 „Kreisverkehr Fritz-Niewald-Weg“ soll dafür Planungsrecht geschaffen werden.

Zur öffentlichen Auslegung wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um 4 Teilflächen erweitert, die sich aus der Überplanung des bestehenden Planes, des Bebauungsplanes Nr. 1021 A als Restflächen ergeben und umfasst nun 0,78 ha .

Diese landwirtschaftlich genutzten Flächen wurden in den Geltungsbereich einbezogen, da sie sonst bezugslos als vier Einzelflächen im Geltungsbereich des alten Planes gelegen hätten. Durch die Teilaufhebung des alten Planes bei Rechtskraft des vorliegenden Planes werden die Teilflächen wieder eine Einheit mit der übrigen Festsetzung, der öffentlichen Verkehrsfläche, bilden. 

Planinhalt

Die Fläche des Geltungsbereiches wird zum Großteil als öffentliche Verkehrsfläche für den Kreisverkehrsplatz festgesetzt. Weiterhin werden noch vier landwirtschaftlich genutzte Teilflächen, die sich aus der Überplanung des bestehenden Planes, des Bebauungsplanes Nr. 1021 A als Restflächen ergeben, festgesetzt.

Die zeichnerische Festsetzung für den Kreisverkehrsplatz wird für die Gesamtfläche getroffen, weil zur Anlage des Kreisverkehrs auch die Böschungen, die Geh- und Radwege, die Straßenseitengräben sowie nicht versiegelte, begrünte Flächen gehören. Abgesehen von der äußeren Begrenzung, sind auf diese Weise mögliche Änderungen der vorliegenden Planung planungsrechtlich abgesichert.

Der Bebauungsplan Nr. 1029 „Kreisverkehr Fritz-Niewald-Weg“ wird im Normalverfahren mit Umweltbericht aufgestellt. Die Planinhalte wurden zur öffentlichen Auslegung um weitere Informationen aus dem vorliegenden Artenschutzgutachten und dem Umweltbericht sowie der frühzeitigen Beteiligung ergänzt.

Die Umweltauswirkungen wurden untersucht und im Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes dokumentiert.



Geltungsbereich ÖA

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan
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Stadtplanung 05222 - 952 237 und 05222 - 952 241 stadtplanung@bad-salzuflen.de
Datum: 04.12.2024