Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen
131. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hauptfeuerwache" im Stadtteil Werl-Aspe
Das derzeitige Gebäude der Hauptfeuerwache an der Oerlinghauser Straße 95 wurde vor ca. 40 Jahren in Betrieb genommen und entspricht heute nicht mehr den aktuellen Anforderungen an eine zeitgemäße Einrichtung und den neuen Vorgaben der DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“, die im April 2012 in der aktuellen Fassung erschienen ist. Gemäß dem planungsrechtlichen Ist-Zustand ist der Neubau einer Feuerwache am geplantzen Standort zurzeit nicht möglich. Für die Realisierung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer neuen Feuerwache zu schaffen. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für die betreffende Fläche des Änderungsbereichs eine Grünfläche dar. Geplant ist aber eine Darstellung als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“. Aus der aktuellen Darstellung des Flächennutzungsplanes lässt sich der aufzustellende Bebauungsplan nicht entwickeln, daher ist die 131. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hauptfeuerwache“ erforderlich.
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