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0147 "Kita Elkenbreder Weg" im Stadtteil Bad Salzuflen

Konkreter Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0147 „Kita Elkenbreder Weg“ ist die notwendige Vorhaltung von Flächen für die Errichtung von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bad Salzuflen.

In der Sachdarstellung zur Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2017 in der Stadt Bad Salzuflen wurde unter Hinweis auf § 80 SGB VIII und die Verpflichtung zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Entwicklung der Bevölkerungszahl Vorsorge für ggf. daraus resultierende zusätzliche Bedarfe für Kindertageseinrichtungen zu treffen ist. Das betrifft u. a. die Vorhaltung geeigneter Grundstücke und Flächen für mögliche weitere Ausbaubedarfe.

Die nach der Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege aktuell erforderliche neue Kindertageseinrichtung ist auf dem Rathausgelände errichtet worden.

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat bereits am 07.07.2016 und 29.09.2016 entsprechende Beschlüsse zur Sicherung von Flächen gefasst.

Neben zwei sofort bebaubaren Flächen („Werler Feld“ und „Asper Platz“) steht mit der im städtischen Eigentum befindlichen Fläche am Elkenbreder Weg im Ortsteil Bad Salzuflen eine weitere geeignete Fläche zur Verfügung. Diese Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dargestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0147 „Kita Elkenbreder Weg“ soll nun der Forderung nach dringend benötigten Flächen als Vorhaltung für die Errichtung von Kindertageseinrichtungen nachgekommen werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 0147 „Kita Elkenbreder Weg“ liegt im westlichen Bereich des Ortsteils Bad Salzuflen südlich der Straße Elkenbreder Weg.

 

 

 



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Datum: 04.12.2024