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Dieses Bebauungsplanverfahren lief parallel zum Flächennutzungsplanverfahren
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Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

1027 "Hauptfeuerwache" im Stadtteil Werl-Aspe

Das derzeitige Gebäude der Hauptfeuerwache an der Oerlinghauser Straße 95 wurde vor ca. 40 Jahren in Betrieb genommen und entspricht heute nicht mehr den aktuellen Anforderungen an eine zeitgemäße Einrichtung und den neuen Vorgaben der DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“, die im April 2012 in der aktuellen Fassung erschienen ist. Die 2010/2011 durch einen externen Berater in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr aufgestellte und am 27.06.2012 vom Rat beschlossene Fortschreibung des städtischen Brandschutzbedarfsplanes greift die Defizite auf und definiert den Brandschutzbedarfsplan als Handlungsgrundlage für die Aufgabenerfüllung der Stadt Bad Salzuflen gemäß Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG). Der Rat der Stadt Bad Salzuflen hat sich in seiner Sitzung am 30.09.2015 für den Neubau der Feuerwache am Standort Lockhauser Straße ausgesprochen (Drucksache 210/2015).
Im Bereich des neuen Plangebiets gilt zu einem großen Teil der Bebauungsplan Nr. 1006 „Hauptfriedhof Werl-Aspe“. Dieser setzt Grünflächen mit der Zweckbestimmung Friedhof, verschiedene Ausgleichsflächen sowie einen Parkplatz für die Friedhofsnutzung fest. Die restliche Teilfläche im Plangebiet ist nicht durch einen Bebauungsplan geregelt. Vom aktuellen städtebaulichen Zusammenhang ausgehend liegt die restliche Teilfläche planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß dem planungsrechtlichen Ist-Zustand ist der Neubau einer Feuerwache zurzeit nicht realisierbar. Für die Realisierung des Auftrages durch den Rat der Stadt Bad Salzuflen ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer neuen Feuerwache zu schaffen und auf diese Weise die allgemeinen Anforderungen an die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sicherstellen zu können.


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Datum: 22.11.2024