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...in Bad Salzuflen

0116 Uhlandstraße - 2. Änderung im Stadtteil Bad Salzuflen

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0116 „Uhlandstraße“ liegt am nordwestlichen Siedlungsrand der Stadt Bad Salzuflen, zwischen dem Forsthausweg und der Uhlandstraße direkt am Obernberg. Für das Areal besteht seit 1988 durch den Bebauungsplan Nr. 0116 „Uhlandstraße“ Planungsrecht. Eine Wohnbebauung entsprechend dieses Bebauungsplanes existiert bisher jedoch nur entlang der Uhlandstraße im Osten des Plangebietes. Der westliche Teil ist mit Ausnahme von zwei Wohngebäuden unbebaut und die interne Erschließung des Areals ist bislang nicht umgesetzt worden. Die fehlende Umsetzung der planungsrechtlich zulässigen Bebauung zeigt, dass die aktuellen Vorgaben nicht den Anforderungen der heutigen Nachfrage entsprechen. In Bad Salzuflen herrscht jedoch weiterhin eine erhöhte Nachfrage nach Wohnbauflächen für Einzel- und Doppelhäuser. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0116 „Uhlandstraße“ soll dieser Nachfrage Rechnung getragen werden.

Ein Investor beabsichtigt daher im Bereich zwischen Forsthausweg und Uhlandstraße eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern zu entwickeln und über eine Ringerschließung, und nicht wie bisher durch eine Stichstraße vorgesehen, an den Forsthausweg anzubinden. Zur Umsetzung der geplanten Bebauung ist eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 0116 erforderlich. Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0116 ist es, innerstädtische Flächen unter Berücksichtigung der besonderen städtebaulichen Lage - am Übergang vom Siedlungsbereich zu einer großen Waldfläche - zu aktivieren. Dies soll durch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Bebauung sowie deren Erschließung erreicht werden, um der hohen Nachfrage nach Wohnraum in Bad Salzuflen zu entsprechen.


Geltungsbereich

Übersichtsplan

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Datum: 22.11.2024