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0724 "Ellerholz/Ahmser Straße" im Stadtteil Lockhausen

Anlass für die Planung ist das Anliegen eines Investors bis zu 10 Bauplätze für Wohnbebauung im Plangebiet zu realisieren. Der bestehende rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 0709 „Ellerholz“ setzt für den Bereich bereits Wohnbebauung fest, die bisher allerdings nicht umgesetzt werden konnte. Dementsprechend ist die Fläche bislang unbebaut. Grund dafür ist die vorhandene Eigentumssituation, die eine Umsetzung der geplanten und benötigten Erschließung des Areals von der Dürerstraße aus in absehbarer Zeit nicht möglich macht. Eine alternative Erschließung des Plangebiets von der Ahmser Straße aus, ist gemäß dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan zurzeit jedoch nicht zulässig, weshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig wird. Die Anordnung der Baufenster im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 0709 „Ellerholz“ ist vor dem Hintergrund der neuen, erforderlichen Erschließungssituation, aber auch aus städtebaulicher Sicht nicht mehr zeitgemäß und macht ebenfalls die Schaffung von neuem Planungsrecht erforderlich. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0724 „Ellerholz/Ahmser Straße“ wird das Ziel verfolgt, das von Wohnbebauung umgebene, zumeist unbebaute Plangebiet tatsächlich einer Wohnnutzung zuzuführen, wie es bereits seit 1967 das Anliegen der Stadt Bad Salzuflen ist. Dabei soll sich die neue Planung in die bestehende Bebauung städtebaulich einfügen.


Übersicht des Geltungsbereichs

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Datum: 22.11.2024