Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0713/I "Gewerbegebiet Hasselbruch/Maikamp" im Stadtteil Lockhausen

Das Plangebiet ist ca. 4,0 ha groß und liegt in Lockhausen, südlich der Altenhagener Straße. Im Norden und Osten schließt sich das Gewerbegebiet Maikamp mit verschiedenen Betrieben an. Der Geltungsbereich ist überwiegend durch den seit 1992 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 0713 "Gewerbegebiet Hasselbruch/Maikamp" überplant und bereits bebaut. Im Süden wird der Geltungsbereich gegenüber dem rechtskräftigen Plan um ca. 15 m bzw. bis zu ca. 50 m erweitert, eine weitere geringfügige Erweiterung erfolgt im süd-westlichen Bereich. Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf Initiative des Grundstückseigentümers. Ziel ist die planungsrechtiche Sicherung der vorhandenen Bebauung sowie für eine weitere betriebliche Erweiterung von Gewerbeflächen, die sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in den städtebaulichen Bestand integrieren sollen. Weiterhin soll die Anpflanzung der zwingend erforderlichen Eingrünungen und Ausgleichsflächen planungsrechtich gesichert und kurzfristig umgesetzt werden. So soll sowohl den Belangen der Wirtschaft wie auch den Belangen von Natur und Landschaft entsprochen werden. Im Plangebiet wird ein eingeschränktes Gewerbegebiet GE(e) festgesetzt. Die Baugrenzen werden so ausgewiesen, dass die bestehenden Gebäude vollständig innerhalb der überbaubaren Flächen liegen und im süd-westlichen Bereich zusätzlich eine betriebliche Erweiterung um ca. 2.100 qm zulässig ist. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde der Geltungsbereich um Gewerbeflächen im Bereich des Ursprungsbebauungsplanes (im Nordosten) und um weitere Ausgleichsflächen im Südwesten erweitert. Insbesondere zur freien Landschaft, aber auch im Bereich der Vorgärten sollen Eingrünungen erfolgen. Das Plangebiet wurde so erweitert, dass die erforderlichen Auslgeichsflächen vollständig im Geltungsbereich liegen und die Eingriffe in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben kompensiert werden können. Der rechtskräftige Bebauungsplan wird im Geltungsbereich der Neuaufstellung durch neues Planungsrecht überlagert.



Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan
Name Telefon E-Mail
Stadtplanung 05222 - 952 237 und 05222 - 952 241 stadtplanung@bad-salzuflen.de
Datum: 04.12.2024