Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen
0129 Alter Teichkamp - 3. vereinfachte Änderung in Badsalzuflen
Planungsanlass für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0129 „Alter Teichkamp“ sind zwei Anträge auf Vorbescheid zur Genehmigung von Einzelhandelsprojekten für den Handel mit zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimenten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0129 liegt abseits der zentralen Versorgungsbereiche, so dass hier die vorgenannten Sortimente gemäß Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Bad Salzuflen auszuschließen sind.
Planungsziel der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0129 „Alter Teichkamp“ ist es, die „Bad Salzuflener Liste“ in den Bebauungsplan aufzunehmen, um zukünftig eine rechtssichere Grundlage zur Steuerung des Einzelhandels im Plangebiet zu erhalten. Dies dient der Sicherung der zentralen Versorgungsbereiche im Stadtgebiet von Bad Salzuflen.
Der Regelungsinhalt der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0129 „Alter Teichkamp“ beschränkt sich auf den Ausschluss von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten, mittels einer textlichen Festsetzung. Die übrigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes sowie der 1. vereinfachten und der 2. Änderung bleiben von der 3. vereinfachten Änderung unberührt. Es handelt sich um eine unselbstständige Änderung des Ursprungsbebauungsplanes. Daher enthält die Planzeichnung der vorliegenden Änderung lediglich den Geltungsbereich als einzige zeichnerische Festsetzung. Eine Überleitungsvorschrift regelt den Fortbestand der Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes und seiner zwei rechtskräftigen Änderungen.
Geltungsbereich 3. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 0129
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