Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0710 - 3. Änderung im Stadtteil Lockhausen

Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seinen Sitzungen am 17.02.2015 und erneut am 21.04.2015 dem Wunsch eines privaten Antragstellers zur Schaffung von Baupla-nungsrecht auf seiner im Eigentum stehenden Grundstücksfläche im Ortsteil Lockhausen, nördlich der Schötmarschen Straße im Bereich der Straßen Am Uthof und Sperlingsweg stattgegeben.

Der Eigentümer des unbebauten Grundstückes hat beantragt, den Bebauungsplan Nr. 0710 „Lockhauserheide“ zu ändern, um 2 attraktive Baugrundstücke zu schaffen, um so weiterhin der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in dem Ortsteil Lockhausen im Sinne einer Ein-familienhausbauweise entsprechen zu können. Außerdem wird durch die Nutzung von Flä-chen, welche in einem Bebauungszusammenhang liegen, dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden des § 1a Abs. 2 BauGB entsprochen, da auf bereits vorhan-dene Infrastruktur zurückgegriffen werden kann. Diese Ziele der Planung sollen im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes, der seit 1972 rechtskräftig ist, umgesetzt werden.


Geltungsbereich

Übersichtsplan

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Datum: 04.12.2024