Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0182 Wohnpark Goethestraße im Stadtteil Bad Salzuflen

Das ca. 1,9 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 0182 „Wohnpark Goethestraße“ (siehe Geltungsbereich) war der Standort einer ehemaligen Tennisanlage und des ehemaligen Gradierwerkes. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Bad Salzuflen und wird zurzeit nicht genutzt. Die direkte Umgebung ist geprägt durch Wohnnutzung und die östlich des Geltungsbereichs gelegene Bismarckstraße. Besonders die zentrale Lage sowie der natürliche Charakter der direkten Umgebung machen das Plangebiet zu einer attraktiven, innerstädtischen Potentialfläche für die Entwicklung eines Wohngebietes. Das Ziel des Bebau-ungsplanes ist daher, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung zu schaffen, um der brach liegenden Fläche wieder einer Nutzung zuzuführen.

Bereits im Jahr 2003 gab es konkrete Bestrebungen, die Fläche als Wohngebiet zu entwickeln. Die notwendigen Bauleitplanverfahren wurden allerdings nicht zu Ende geführt. Es traten Hindernisse auf, die nur durch ein ganzheitliches Konzept zu lösen gewesen wären. Im Anschluss daran hat die Stadt das Ziel verfolgt, die Fläche nur komplett an einen Investor abzugeben.

Im Juni 2012 gab es zwei Interessenten mit unterschiedlichen Konzepten für die Entwicklung des Plangebietes als Wohnbaufläche. Der Hauptausschuss beschloss auf Empfehlung des Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses am 20.06.2012, das Konzept der Wesertal Erschließungsgesellschaft mbH zu verfolgen. Da sich sowohl die Abgrenzung des Geltungsbereiches als auch das Konzept des Investors erheblich von dem Konzept aus dem Jahr 2003 unterschieden, wurde am 21.11.2012 ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst.

Der Bebauungsplan wurde am 17.07.2013 im Rat als Satzung beschlossen und am 12.08.2013 im Kreisblatt ortüblich bekanntgemacht.


Geltungsbereich - Bebauungsplan Nr. 0182

Übersichtsplan
Bebauungsplan Nr. 0182 \"Wohnpark Goethestraße\"

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Datum: 04.12.2024