Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

1021B/III Knetterheide-Südfeld, Teilbereich B/III im Stadtteil Werl-Aspe

Im Jahr 1997 ist im Bereich Knetterheide-Südfeld auf einer Fläche von ca. 30 ha der Hauptentwicklungsbereich für Wohnen im Stadtgebiet konkretisiert worden. Hierzu wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Mit der 100. Änderung ist dieser Bereich im Jahr 2000 als Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplan aufgenommen worden.
Auf Grund des Wunsches, Grundstücke nicht deutlich über den Bedarf hinaus auf den Markt zu bringen und zu erschließen, ist der Gesamtbereich ebenfalls im Jahr 2000 in mehrere Teile untergliedert worden. Der Bebauungsplan des nördlich gelegenen Teilbereichs A ist seit September 2001 rechtskräftig. Mittlerweile ist dieser Bereich bis auf einen Geländestreifen entlang des Fritz-Niewald-Weges fast vollständig mit Einfamilien- und Doppelhäusern bebaut. Südlich des Teilbereichs A schließt sich, getrennt durch einen gliedernden Grünzug, der Teilbereich B an, der sich bis hin zur Senke des Brökerbaches erstreckt. Der Teilbereich B wird in in mehreren kleinen Abschnitten entwickelt. Nachdem die Bauabschnitte BI und BII überwiegend bebaut sind, wurde nun für den Teilbereich BIII Planungsrecht geschaffen.

Im Plangebiet können ca. 35 Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser entstehen.
Es wird davon ausgegangen, dass in diesem Baugebiet wie bislang der Schwerpunkt beim freistehenden Einfamilienhausbau liegen wird. Da in der Vergangenheit des Öfteren die Nachfrage nach eingeschossigen Bungalows aufkam, sind im Teilbereich BIII in mehreren Bereichen entsprechende Festsetzung die diese Bauformen ermöglichen getroffen worden. Von dem städtebaulichen Rahmenplan wurde dabei nur leicht abgewichen, so dass der Gesamteindruck des Baugebietes erhalten bleibt.


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Datum: 04.12.2024