Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0136 Breslauer Straße/Heidestraße - 3. Änderung im Stadtteil Bad Salzuflen

Der ca. 0,28 ha große Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0136 „Breslauer Straße/ Heidestraße“ liegt im Carree zwischen Ahornstr. im Norden, Breslauer Str. im Süden, Glogauer Str. im Osten und Rügenwalder Str. im Westen und grenzt direkt an die Liegnitzer Str.In dem nordwestlichen Plangebiet, südwestlich des Einmündungsbereiches Glogauer Stra-ße/Ahornstraße sollte von der Glogauer Straße die künftige Liegnitzer Straße über das Grundstück eines Gewerbebetriebes zur Erschließung in eine Wohnbaufläche östlich der Beetstraße führen. Durch diese Straße sollte auch das Gebiet östlich der Beetstraße erschlossen werden.Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes entsprechen nicht mehr den aktuellen Vorstellungen einer städtebaulichen Entwicklung aufgrund vorhandener Bedürfnisse. Die Flächen östlich der Beetstraße im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 0137 „Verlängerte Beetstraße“ sollen nicht mehr über die Liegnitzer Straße erschlossen werden.Die Liegnitzer Straße ist endausgebaut und endet vor dem ehemaligen Gewerbebetrieb. Das Grundstück weist heute Wohnbebauung auf. Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt für diesen Bereich eine öffentliche Verkehresfläche (Planstraße) nach Westen in Verlängerung der Liegnitzer Straße fest. Da das Grundstück bereits über die Ahornstraße erschlossen ist und die Erschließung der östlichen Bebauung an der Beetstraße über die Rügenwalder Straße erfolgt, soll auf diese Festsetzung künftig verzichtet werden.
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung durch Nachverdichtung handelt, wurde das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0136 „Breslauer Straße /Heidestraße“, Ortsteil Bad Salzuflen angewendet werden.Nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wurde im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) verzichtet.


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Datum: 25.11.2024