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0216/I Rathaus Schötmar - 1. Änderung im Stadtteil Schötmar

Der Bebauungsplan Nr. 0216/I „Rathaus Schötmar“ ist seit dem 10.07.1990 rechtskräftig.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0216/I „Rathaus Schötmar“ soll für das Flurstück 35 der Flur 22, Gemarkung Schötmar eine planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung einer Stellplatzanlage und gleichzeitig einer weiterhin möglichen Bebauung des Grundstücks geschaffen werden.
Für dieses Flurstück ist laut rechtskräftigem Bebauungsplan von 1990 eine zwingend dreigeschossige Bebauung festgesetzt.
Die Volksbank Bad Salzuflen eG hat hierfür einen Antrag auf Bebauungsplanänderung gestellt.

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung durch Neuordnung des bereits bebauten Gebietes handelt, soll das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0216/I „Rathaus Schötmar“ angewendet werden.


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Datum: 22.11.2024