Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen
0503 Sportplatz Grastrup im Stadtteil Grastrup-Hölsen
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0503 „Sportplatz Grastrup“, Ortsteil Grastrup-Hölsen, soll das Planungsrecht für die vorgesehene Erweiterung der bestehenden Sportanlage geschaffen werden. Da der geplante Standort im Außenbereich liegt und nicht einem der Privilegierungstatbestände des § 35 Abs. 1 BauGB unterfällt, ist die Erweiterung als ein unzulässiges Vorhaben im Außenbereich zu beurteilen. Daher ist das geplante Vorhaben ohne eine geordnete Bauleitplanung nicht genehmigungsfähig.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes liegt im öffentlichen Interesse, da ihr städtebauliche Belange nicht grundsätzlich entgegenstehen und das Engagement des Vereins TuS Rot-Weiß Grastrup-Retzen e.V. im Sportbereich von der Stadt Bad Salzuflen unterstützt wird.
Geplant ist ein zusätzliches Kunststoffkleinspielfeld. Das Spielfeld soll die Abmessungen von 35 x 55 Meter haben, so dass dort auch Wettspiele bis zur E-Jugend stattfinden können. Des weiteren soll das vorhandene Großspielfeld planungsrechtlich gesichert werden.
Der Bebauungsplan entwickelt sich gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan, da es sich nur um eine geringfügige Abweichung gegenüber dem wirksamen Flächennutzungsplanes handelt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.
Der Bebauungsplan Nr. 0503 „Sportplatz Grastrup“, Ortsteil Grastrup-Hölsen wird im klassischen Verfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, in der die Belange des Umweltschutzes ermittelt und bewertet werden, aufgestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde parallel in der Zeit vom 22.04.2009 bis zum 22.05.2009, einschließlich einer Bürgerversammlung am 07.05.2009, durchgeführt.
Aufgrund der während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden die Festsetzungen entsprechend in den Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung aufgenommen. Gegenüber dem Vorentwurf aus der frühzeitigen Beteiligung wurde der Bebauungsplanentwurf in einigen Bereichen geändert. Die Stellplatzfläche wurde nach Norden ausgedehnt. Es wurde ein zusätzlicher Fuß- und Radweg im Südosten zur Lehstraße geplant, um eine direkte Verbindung zum Ortsteil Retzen zu sichern. Der vorhandene Gehölzstreifen entlang des Sportplatzes wurde gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 b als zu erhaltende Bäume und Sträucher festgesetzt und dementsprechend in die Ausgleichsbilanzierung eingerechnet.
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