Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen
0113 Akazienstraße - 3. Änderung im Stadtteil Bad Salzuflen
Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0113 "Akazienstraße", Ortsteil Bad Salzuflen ist am 12.12.2007 vom Rat der Stadt Bad Salzuflen beschlossen worden und anschließend entsprechend der damaligen Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel im Erdgeschoss des Rathauses öffentlich bekannt gemacht worden.
Nach einem Urteil des OVG Münster ist für Bauleitplanverfahren, bei denen in Kommunen, die größer als 35.000 Einwohner sind, Verfahrensschritte oder Beschlüsse ausschließlich an der Bekanntmachungstafel des Rathauses bekannt gemacht worden sind, wegen des daraus resultierenden Verfahrensfehlers von einer Nichtanwendbarkeit des Bebauungsplanes auszugehen. Hiervon war auch der vorliegende Bebauungsplan betroffen, weshalb eine neue öffentliche Auslegung durchgeführt werden musste.
Ziel der Planung ist es, die Nachverdichtung in dem bereits bebauten Bereich im Sinne der Innenentwicklung zu fördern und somit weiterer Versiegelungen außerhalb des besiedelten Stadtgebietes entgegen zu wirken. Die städtebauliche Konzeption des rechtskräftigen Bebauungsplanes wurde dabei beibehalten. Das Prinzip der Versprünge der Baugrenzen entlang der Straßen wurde aufgegriffen und die vorhandene überbaubare Grundstücksfläche nach Westen zur öffentlichen Grünfläche hin entsprechend erweitert.
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