Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen
0204 Lehmkuhle / Paulinenstraße - Teilaufhebung im Stadtteil Schötmar
Nach einem Urteil des OVG Münster ist für Bauleitplanverfahren, bei denen in Kommunen, die größer als 35.000 Einwohner sind, Verfahrensschritte oder Beschlüsse ausschließlich an der Bekanntmachungstafel des Rathauses bekannt gemacht worden sind, wegen des daraus resultierenden Verfahrensfehlers von einer Nichtanwendbarkeit des Bebauungsplanes auszugehen. Hiervon war auch der vorliegende Bebauungsplan betroffen, für den daher eine erneute Öffentliche Auslegung durchgeführt wurde.
Der Bebauungsplan Nr. 0204 "Lehmkuhle/Paulinenstraße, Ortsteil Schötmar ist seit dem 15.12.1966 rechtskräftig. Die letzte Änderung eines Teilbereiches innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 0204 wurde für den Bereich mit der Nr. 0212 "Heldmanstraße/ Paulinenstraße" am 31.01.2006 eingeleitet. Konkreter Planungsanlass war ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem rückwärti gen Grundstück Wasserfuhr 53. Der Bebauungsplan Nr. 0204 sieht für das Grundstück Bauflächen vor, die über eine öffentliche Straße von der Heldmanstraße aus erschlossen werden. Diese Straße wurde bislang nicht gebaut, so dass keine Erschließung vorhanden ist.
Der Erhalt des Breder Baches als offenes Gewässer bedingt den Wegfall der Erschließungsstraße und der Bauflächen im Innenbereich. Seitens der Stadt Bad Salzuflen ist kurz- bzw. mittelfristig eine Finanzierung der Ausbauplanung nicht zu realisieren.
Vor diesem Hintergrund wurde beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 0212 kein Änderungsverfahren sondern eine Teilaufhebung des Bebauugsplanes Nr. 0204 durchzuführen.
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