Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0720 Uthof - 1. Änderung im Stadtteil Lockhausen

Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 0720 „Uthof“ ist am 06.12.2006 vom Rat der Stadt Bad Salzuflen zur Satzung beschlossen worden und anschließend entsprechend der damaligen Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel im Erdgeschoss des Rathauses öffentlich bekannt gemacht worden.

Nach einem Urteil des OVG Münster ist für Bauleitplanverfahren, bei denen in Kommunen, die größer als 35.000 Einwohner sind, Verfahrensschritte oder Beschlüsse ausschließlich an der Bekanntmachungstafel des Rathauses bekannt gemacht worden sind, wegen des daraus resultierenden Verfahrensfehlers von einer Nichtanwendbarkeit des Bebauungsplanes auszugehen. Hiervon war auch der vorliegende Bebauungsplan betroffen, weshalb eine neue öffentliche Auslegung durchgeführt werden musste.

Gegenüber dem rechtkräftigen Bebauungsplan (rechtskräftig seit 27.11.2000) haben sich städtebaulich relevante Entwicklungen ergeben, die gemäß § 1 Abs. 3 BauGB für die städtebauliche Ordnung eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 0720 „Uthof“ erforderlich machen.
Bereits seit 1998 wurden Investoren für das Grundstück des Nahversorgungsmarktes gesucht. Aber auch nach Rechtskraft des Bebauungsplans (2001) haben die Bemühungen um die Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes bis heute keinen Erfolg gehabt. Den möglichen Investoren war entweder das Grundstück zu klein oder es gab zu wenig potentielle Nutzer im Einzugsbereich Lockhausen.
Auf der südlichen Seite der Schötmarschen Straße (Kreisstraße 4) etwa 250 m südöstlich des vorliegenden Änderungsgebiets konnten mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 0722/V „Nahversorgungsmarkt Lockhausen“ günstige städtebaulichen Voraussetzungen geschaffen werden, so dass an dieser Stelle der Markt bereits fertiggestellt ist.
Im Rahmen der vorliegenden 1. Änderung des rechtkräftigen Bebauungsplans Nr. 0720 „Uthof“ soll die Fläche des Nahversorgungsmarktes in ein allgemeines Wohngebiet geändert werden.


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Datum: 01.11.2024