Bauleitpläne...
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0230 "Kirchplatz, 1. vereinfachte Änderung" im Stadtteil Schötmar

Ziel der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0230 „Kirchpatz“, Ortsteil Schötmar ist es, die städtebauliche Entwicklung des Ortsteils Schötmar, die durch den Masterplan Schötmar aufgezeigt wird, zu unterstützen. Die planerische Zielsetzung besteht darin, den Nutzungen Vorrang zu geben, die die Attraktivität und Aufenthaltsqualität Schötmars im Ortskern fördern. Ein wichtiger Faktor für die Qualität eines zentralen Ortskerns stellt die angebotene und planungsrechtlich zulässige Dienstleistungs-, Handels- und Gastronomienutzung dar. Vergnügungsstätten, so hat es auch die Beteiligung zum Masterplan Schötmar gezeigt, werden mit einem negativen Image sowie einer geringen Wertigkeit für die städtebauliche Umgebung verbunden. Aus dem Grund sollen die bisher allgemein zulässigen Vergnügungsstätten, wie es bereits in den angrenzenden Bebauungsplänen der Fall ist, ausgeschlossen werden. Die sonstigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen bleiben in der aktuell rechtsverbindlichen Fassung bestehen.


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Datum: 24.11.2024