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0204 Lehmkuhle / Paulinenstraße - 6. vereinf. Änderung im Stadtteil Schötmar

Die 6. (vereinfachte) Änderung zum Bebauungsplan Nr. 0204 „Lehmkuhle / Paulinenstraße“ bezweckt in erster Linie eine geordnete Umwidmung eines bisher als öffentliche Grünfläche festgesetzten Flurstücks in Wohnbaufläche.

Da ein in der Flurstraße ausgewiesener Kinderspielplatz fachlich als nicht mehr als zwingend erforderlich eingeschätzt und bereits seit dem Jahr 2007 zurückgebaut ist, soll diese Fläche nun über eine Änderung des Bebauungsplanes zu einer Wohnbaufläche umgewidmet werden. Die entsprechende Fläche des Kinderspielplatzes wurde daher in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 3. März 2011 für eine weitere Nutzung bzw. Verwertung freigegeben.

Durch die Nutzung von innerstädtischen Flächen für Neubebauung kann das städtebauliche Ziel - Innenentwicklung vor Außenentwicklung - unterstützt und eine weitere Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen reduziert werden. Zudem ist eine erkennbare Nachfrage nach Wohnbauflächen in integrierten städtebaulichen Lagen gegeben und für eine effiziente Auslastung der bestehenden Infrastruktur städtebaulich wünschenswert.

Für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0204 „Lehmkuhle / Paulinenstraße“ soll das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB zu Anwendung kommen, denn die beabsichtigten Änderungen im Bebauungsplan berühren nicht die wesentlichen Grundzüge der Planung.


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Datum: 24.11.2024