Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen
0140 Am Ostertor/ Grabenstraße im Stadtteil Bad Salzuflen
Der Bebauungsplan Nr. 0140 „Am Ostertor / Grabenstraße“ ist am 06.09.2006 vom Rat der Stadt Bad Salzuflen zur Satzung beschlossen worden und anschließend entsprechend der damaligen Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel im Erdgeschoss des Rathauses öffentlich bekannt gemacht worden.
Nach einem Urteil des OVG Münster ist für Bauleitplanverfahren, bei denen in Kommunen, die größer als 35.000 Einwohner sind, Verfahrensschritte oder Beschlüsse ausschließlich an der Bekanntmachungstafel des Rathauses bekannt gemacht worden sind, wegen des daraus resultierenden Verfahrensfehlers von einer Nichtanwendbarkeit des Bebauungsplanes auszugehen. Hiervon war auch der vorliegende Bebauungsplan betroffen, für den daher eine erneute Öffentliche Auslegung durchgeführt wurde.
Planungsanlass für die Aufstellung des Bebauungsplans im Jahr 2006 war der Wunsch, eine Nachnutzung der innerstädtischen und damals ungenutzten Fläche zu schaffen. Das Grundstück der ehemaligen Stadtsparkasse Bad Salzuflen war seit dem Umzug der Institution in den Neubau auf dem Hoffmannsgelände im Jahre 1999 bis auf eine Parkplatznutzung ungenutzt. Der leer stehende bis zu fünfgeschossige Altbau aus den 1960er ist erst unmittelbar vor Baubeginn der Ostetor-Galerie abgerissen worden.
Ziel war es, an dem Standort Nutzungen für innerstädtische Einrichtungen wie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes etc. zu ermöglichen.
Im Mai 2008 ist das Gebäude, die Ostertor-Galerie, mit dem oben aufgeführten Nutzungen eröffnet worden.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 0140 „Am Ostertor / Grabenstraße“ in der Fassung vom 12.02.2009 ist die Sicherung der gestalterischen Festsetzungen, insbesondere der Festsetzungen zu den Werbeanlagen. Eine fundierte Beurteilung von Vorhaben ist nur auf Grundlage des Bebauungsplanes möglich.
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