Bauleitpläne...
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Außenbereichssatzung "Grünau" im Stadtteil Ehrsen-Breden
Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung liegt östlich vom Ortskern Ehrsen-Breden, nördlich der Mittelstraße und beinhaltet das Kinderheim Grünau. In dem ca. 3 ha großen Geltungsbereich der Satzung befinden sich mehrere Gebäudekomplexe.
Anlass für die Aufstellung der Außenbereichssatzung ist die Notwendigkeit der Stiftung Grünau, sich baulich zu erweitern. Das Vorhaben liegt im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Eine Genehmigung zusätzlicher Gebäude als sonstige Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB kann nicht erteilt werden, da öffentliche Belange beeinträchtigt werden. Mit dieser Satzung können die entgegenstehenden öffentlichen Belange, soweit sie im Satzungstext genannt sind, überwunden werden.
Gemäß § 35 Abs. 6 BauGB wird aufgrund der vorhahndenen Bebauung festgesetzt, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 und kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben nicht entgegen gehalten werden darf, dass sie der Darstellung des Flächennutzungsplanes widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
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