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0722/V Teilaufhebung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nahversorgungsmarkt Lockhausen" im Stadtteil Lockhausen

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 0722/V „Nahversorgungsmarkt Lockhausen“ ist seit dem 10.11.2005 rechtsverbindlich und hat Baurecht für einen Nahversorgungsmarkt und einen Getränkemarkt geschaffen. Dem Vorhabenträger gelang es den Bau des Nahversorgungsmarktes zu realisieren, ein Investor und Betreiber für den Getränkemarkt konnte nicht gefunden werden.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, in dem mittels eines Durchführungsvertrages geregelt ist, bis wann die Bebauung umgesetzt sein muss. Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes, hier bis zum 10.11.2008, wäre ein vollständiger und genehmigungsfähiger Bauantrag für einen Getränkemarkt einzureichen gewesen. Da eine Bebauung nicht bis zur vereinbarten Frist realisiert wurde, ist die Stadt gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 BauGB verpflichtet den Bebauungsplan aufzuheben.

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 0722/V sieht einen Nahversorgungsmarkt mit zugeordnetem Getränkemarkt zur Sicherung der Nahversorgung in Lockhausen vor. Als Nahversorger siedelte sich der Discounter ALDI an, der im Jahr 2012 gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes und des dazugehörigen Durchführungsvertrages baulich erweitert wurde. Das Plangebiet wurde vor der Bebauung ausschließlich als Ackerfläche intensiv landwirtschaftlich genutzt. Im nicht realisierten Bereich des Bebauungsplanes wird die Ackerfläche weiterhin landwirtschaftlich bearbeitet.

Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 0722/V „Nahversorgungsmarkt Lockhausen“ wird kein Vorgängerplan wirksam. Das Plangebiet ist mit Rechtskraft der Aufhebungssatzung als Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB zu beurteilen.

Die Teilaufhebung erfolgt im vereinfachen Verfahren nach den Regelungen des § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 verzichtet.


Geltungsbereich

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Datum: 23.11.2024