Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0149 V "Erweiterung Ostertor Galerie", Ortsteil Bad Salzuflen im Stadtteil Bad Salzuflen

Der 1.100 m² große Geltungsbereich (Plangebiet) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0149 V „Erweiterung Ostertor Galerie“, Ortsteil Bad Salzuflen liegt im Bereich der Innenstadt direkt an der Osterstraße, Ecke Grabenstraße. Das bestehende Gebäude auf dem Grundstück sollte abgebrochen werden.

Konkreter Anlass der Planung war die Absicht eines Vorhabenträgers die Ostertor Galerie zu erweitern. Die Erweiterung sollte dazu beitragen das bereits bestehende Angebot der Ostertor Galerie im Bereich gewerblicher und gastronomischer Nutzungen auszuweiten sowie bessere Voraussetzungen für die Durchführung von Veranstaltungen, beispielsweise von Tagungen, zu schaffen. Da die geplante Erweiterung mit den aktuellen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 0159 A „Otto-Künne-Promenade“ jedoch nicht vereinbar waren, wurde zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB.


Geltungsbereich

Übersichtsplan
Bebauungsplan Nr. 0149 V

Ansprechperson zum Plan
Name Telefon E-Mail
Stadtplanung 05222 - 952 237 und 05222 - 952 241 stadtplanung@bad-salzuflen.de
Datum: 03.12.2024