Die Plangebietsfläche befindet sich im Privatbesitz eines Landwirtes. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 0906 „Südlich Alte Landstraße“ ist die Schaffung von Wohnbauflächen im Ortsteil Retzen die sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in den städtebaulichen Bestand integrieren sollen.
Mit der Festsetzung von Wohnbauflächen auf den bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde die Schließung einer städtebaulichen Lücke sowie der Abschluss der Wohnbauflächenentwicklung in Retzen verfolgt. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist bereits durch die „Alte Landstraße“ erschlossen und daher für eine Neuausweisung von Wohnbauflächen sehr gut geeignet.
Im Osten des Plangebietes sind Flächen für einen Nachbarschaftsmarkt festgesetzt, der zur Versorgung der ortsansässigen Bevölkerung beitragen soll.
Da die Flächen, die als Wohnbauflächen festgesetzt werden, im wirksamen Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt waren und somit keiner Darstellung von Bauflächen unterlagen, konnte die Planungsabsicht nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) im förmlichen Verfahren mit einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB planungsrechtlich umgesetzt werden. Zudem wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Dies erfolgte im Parallelverfahren im Rahmen der 127. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Südlich Alte Landstraße“ .
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