Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0111/I Freiligrathstraße/Eichendorffstraße - 1. Änderung im Stadtteil Bad Salzuflen

Die Eigentümer eines der Grundstücke an der Obernbergstraße sind hinsichtlich der Mög-lichkeit der Erweiterung ihres bestehenden Gebäudes an die Stadt herangetreten. Das Ge-bäude befindet sich in sog. „zweiter Reihe“ von der Obernbergstraße, eine derartige Erweite-rung des Bestandsgebäudes ist von den Vorgaben des Ursprungsplans nicht gedeckt. Vor diesem Hintergrund soll ein Teilbereich westlich der Obernbergstraße auf die Möglichkeit der Änderung der Planungsvorgaben untersucht werden. Die Baumöglichkeiten in zweiter Reihe auf den von der Straße abgerückten Grundstücksteilen sollen grundsätzlich beibehalten werden, gleichzeitig werden die Vorgaben des Ursprungsplans insbesondere hinsichtlich überbaubarer Grundstücksfläche und Geschossigkeit überprüft und an heutige Erfordernisse angepasst. Darüber hinaus prägt ein alte, großkronige Buche den Straßenraum an der Obernbergstraße. Auch die Vorgaben zum Erhalt der Gehölze, die im Ursprungsplan enthalten sind, werden aus ökologischer und städtebaulicher Sicht überprüft.

Die Neuaufstellung des Bebauungsplans dient der Sicherung und Weiterentwicklung von Bauland im Innenbereich. Die gemäß § 19 (2) BauNVO versiegelbare Fläche liegt deutlich unter der maßgeblichen Grenze von 2 ha. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhal-tungsziele/Schutzzwecke von FFH- oder europäischen Vogelschutzgebieten liegen nicht vor. Damit kann dieser Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innen-entwicklung aufgestellt werden, von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB kann abgesehen werden.


Geltungsbereich

Übersichtsplan

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Datum: 01.11.2024