Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

1021B/II Knetterheide-Südfeld, Teilbereich B/II im Stadtteil Werl-Aspe

Nach einem Urteil des OVG Münster ist für Bauleitplanverfahren, bei denen Kommunen, die größer als 35.000 Einwohner sind, Verfahrensschritte oder Beschlüsse ausschließlich an der Bekanntmachungstafel des Rathauses bekannt gemacht worden sind, wegen des daraus resultierenden Verfahrensfehlers von einer Nichtanwendbarkeit des Bebauungsplanes auszugehen. Hiervon war auch der vorliegende Plan betroffen, der bereits am 06.12.2006 zur Satzung beschlossen wurde und für den daher nun eine erneute Öffentliche Auslegung durchgeführt wurde.
Im Jahr 1997 ist im Bereich Knetterheide-Südfeld auf einer Fläche von ca. 30 ha der Hauptentwicklunbgsbereich für Wohnen im Stadtgebiet konkretisiert worden. Der Bebauungsplan des nördlich gelegenen Teilbereiches A ist seit September 2001 und der des ersten Teilbereiches B/I seit Ende 2003 rechtskräftig. Um die eingeschlagene positive Entwicklung weiterzuführen soll jetzt die Planung für den nächsten Bauabschnitt B/II mit 31 Grundstücken für Einzel- und Doppelhäuser eingeleitet werden.


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Datum: 04.12.2024