Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen
0178C/V Seniorenwohnen Hoffmannpark - 1. Änderung im Stadtteil Bad Salzuflen
Mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0178C/V „Seniorenwohnen Hoffmannpark", Ortsteil Bad Salzuflen, soll für die vorgesehene Erweiterung des betreuten Wohnens mit ca. 18 Wohneinheiten Planungsrecht geschaffen werden.
Hierfür hat der Vorhabenträger einen Antrag auf Bebauungsplanänderung gestellt. Das Gebäude soll entgegen der ursprünglichen Planungen durch ein Staffelgeschoss ergänzt und insgesamt mit einer Höhe von 13 m anstatt von 10 m ausgeführt werden.
Ziel des Änderungsverfahrens ist es, an den bisherigen Festsetzungen des Allgemeinen Wohngebietes mit Zweckbestimmung „Seniorenwohnen“ und den gestalterischen Festsetzungen festzuhalten und gleichzeitig die maximale Gebäudehöhe des südlichen Baufeldes auf 13 m zu erweitern.
Der Bebauungsplan entwickelt sich gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan, da es sich nur um eine geringfügige Abweichung gegenüber des wirksamen Flächennutzungsplanes handelt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0178C/V „Seniorenwohnen Hoffmannpark", Ortsteil Bad Salzuflen, wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Bei den Beteiligungsverfahren wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen, da es sich um geringfügige Änderungen des vorhandenen Planungsrechtes handelt. Der Öffentlichkeit und den Behörden wird jedoch die Gelegenheit zur Stellungnahme während der förmlichen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
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