Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen
126 Buschort im Stadtteil Biemsen-Ahmsen
Die Stadt Bad Salzuflen beabsichtigt, die 126. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich: „Buschort“, Ortsteil Biemsen-Ahmsen durchzuführen.
Das Änderungsgebiet liegt innerhalb des Ortsteiles Ahmsen am nördlichen Siedlungsrand und wird von der Buschortstraße erschlossen. Hier befinden sich neben Wohngebäuden Gewerbebetriebe, der Standort der Löschgruppe der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr sowie eine landwirtschaftliche Hofstelle. Der Änderungsbereich hat eine Größe von rd. 3,5 ha.
Der Antragsteller zur Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtigt die Erweiterung seiner Betriebsfläche an der Buschortstraße um rd. 4.000 m² in den Außenbereich. Ein Bauantrag des Betriebes auf Erweiterung mit einer Lager- und Rangierfläche innerhalb landwirtschaftlicher Fläche musste bislang bauordnungsrechtlich abgelehnt werden. Eine Erweiterung wird aufgrund einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebes notwendig. Eine Verlagerung des Betriebes an einen anderen Gewerbestandort ist betriebswirtschaftlich nicht vertretbar.
Da die Betriebsflächen sowie die angrenzenden Siedlungsbereiche nördlich der Buschortstraße im wirksamen Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt sind und somit keiner Darstellung von Bauflächen unterliegen, kann die Planungsabsicht nur durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) im förmlichen Verfahren mit einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB planungsrechtlich umgesetzt werden.
Vor dem Hintergrund der konkreten Entwicklungsabsicht / Erweiterung von Betriebsfläche soll die Änderung des Flächennutzungsplanes den gesamten Siedlungsbereich nördlich der Buschortstraße umfassen, der gegenwärtig noch nicht im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt ist. Die Flächen werden künftig als „Gemischte Bauflächen“ sowie als „Fläche für die Landwirtschaft“ im Südosten des Änderungsgebietes dargestellt.
Zur öffentlichen Auslegung wird nun ein Umweltbericht vorgelegt, der u. a. die Thematik der Kompensation behandelt und der auch die artenschutzrechtlichen Belange erfasst.
Geltungsbereich der 126. Flächennutzungsplanänderung
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