Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen
0190 Salinenstraße im Stadtteil Bad Salzuflen
Der Bebauungsplan Nr. 0190 „Salinenstraße“, Ortsteil Bad Salzuflen ist am 07.02.2007 vom Rat der Stadt Bad Salzuflen beschlossen und anschließend entsprechend der damaligen Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel im Erdgeschoss des Rathauses öffentlich bekannt gemacht worden.
Nach einem Urteil des OVG Münster ist für Bauleitplanverfahren, bei denen in Kommunen, die größer als 35.000 Einwohner sind, Verfahrensschritte oder Beschlüsse ausschließlich an der Bekanntmachungstafel des Rathauses bekannt gemacht worden sind, wegen des daraus resultierenden Verfahrensfehlers von einer Nichtanwendbarkeit des Bebauungsplanes auszugehen. Hiervon war auch der vorliegende Bebauungsplan betroffen, für den daher eine erneute Öffentliche Auslegung durchgeführt wurde.
Anlass für die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 0190 "Salinenstraße" waren im Jahre 2002 die Planungen eines Investors für das Grundstück des „Osnabrücker Hofes“. Die angestrebten Nutzungen (Wohnanlagen des betreuten Wohnens mit Serviceeinrichtungen) wiedersprachen den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 0164/I „Therapiezentrum“, der für den Bereich nur eine eingeschränkte Wohnnutzung vorsah.
Ziel war, die Erhaltung des architektonischen Charakters des „Osnabrücker Hofs“ in der direkten Nachbarschaft zu den historischen Badehäusern und dem Gradierwerk an der Salinenstraße. Zudem sollte dem jahrelangen Leerstand des laut rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 0164/I „Therapiezentrum“ erhaltenswerten Gebäudes entgegen gewirkt werden.
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