Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0168 "Hermann-Löns-Straße - 1. Änderung" im Stadtteil Bad Salzuflen

Anlass und Ziel der Planung ist das Anliegen der Grundstückseigentümerin, die jetzige Nutzung der beiden östlichen Gebäude im Geltungsbereich aufzugeben und dort eine Wohnbebauung zu realisieren (siehe Sitzung des Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses vom 05.07.2011). Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 0168 setzt für diesen Bereich eine Fläche für Gemeinbedarf fest. Ziel der 1. Änderung ist es, dort, neben der Änderung der Art der Nutzung, Regelungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und dem Maß der Nutzung festzusetzen.

Die Fläche ist heute vollständig bebaut, sodass zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten nur durch den Bestandsabbruch realisiert werden können. Zudem entsprechend die beiden östlichen Bestandsgebäude nicht mehr heutigen bautechnischen Standards. Das westliche Gebäude, welches momentan mit sechs Wohneinheiten genutzt wird, wurde in den letzten Jahren modernisiert.

Durch die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0168 "Hermann-Löns-Straße" wird das Ziel verfolgt, die Gemeinbedarfsnutzung aufzugeben, das Grundstück einer Wohnnutzung zuzuführen und Baurecht für eine zukünftige Entwicklung zu schaffen. Gleichzeitig soll dem verfolgten städtischen Ziel der behutsamen Nachverdichtung im Innenbereich Rechnung getragen werden.



Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan
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Datum: 24.11.2024