Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen

0248 Daimlerstraße/Benzstraße im Stadtteil Schötmar

Nach einem Urteil des OVG Münster ist für Bauleitplanverfahren, bei denen in Kommunen, die größer als 35.000 Einwohner sind, Verfahrensschritte oder Beschlüsse ausschließlich an der Bekanntmachungstafel des Rathauses bekannt gemacht worden sind, wegen des daraus resultierenden Verfahrensfehlers von einer Nichtanwendbarkeit des Bebauungsplanes auszugehen. Hiervon war auch der vorliegende Bebauungsplan betroffen, der bereits am 12.03.2008 zur Satzung beschlossen wurde und für den daher eine erneute Öffentliche Auslegung durchgeführt wurde.
Ziel der Neuaufstellung des Planes ist es, der Ansiedlung großflächiger Einzelhandlesbetriebe und von Einzelhandelsbetrieben mit üblicherweise zentrenrelevanten Sortimenten entgegenzuwirken, um die zentralen Versorgungsbereiche, insbesondere den Ortskern von Schötmar zu schützen. Weiterhin soll der gesamte Bereich des Messezentrums als "Sondergebiet Messe" zusammengefasst und entsprechend seinen Nutzungsansprüchen festgesetzt werden.


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Datum: 23.11.2024