Bauleitpläne...
...in Bad Salzuflen
1002 A/I Wülferlieth-Nord/Finkenweg - 2. Änderung im Stadtteil Wülfer-Bexten
Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2012 dem Wunsch eines privaten Antragstellers zur Schaffung von Bauplanungsrecht auf seinen im Eigentum stehendem Grundstück stattgegeben.
Der Ausschuss ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1002 A/I „Wülferlieth-Nord/Finkenweg“ durchzuführen um das Baufeld im hinteren Bereich eines bestehenden Kfz -Reparaturbetriebes für eine zusätzliche Werk-statthalle mit einer Hebebühne sowie einen kleinen Aufenthaltsraum zu erweitern. Gleichzeitig soll das Baufenster entlang des Finkenweges erhalten bleiben.
Die Bauleitplanung ist notwendig, da das Erweiterungsvorhaben nicht den Planinhalten des bestehenden Bebauungsplanes entspricht.
Der ca. 0,61 ha große Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1002 A/I „Wülferlieth-Nord/Finkenweg“ liegt im Ortsteil Wülfer-Bexten zwischen der Oerlinghauser Straße auf Höhe der Hausnummern 78 - 80 und dem Finkenweg.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1002 A/I „Wülferlieth-Nord/Finkenweg“, soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sollen parallel durchge-führt werden.
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