Der Rat der Stadt Ahlen hat am 12.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m § 13 b BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 71.3 „Wohnbebauung Von-Droste-Hülshoff-Straße“ gefasst.
Ziel der Planung ist die Grünlandbarache - innerhalb des seit dem 26.07.1982 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 71 “Glatzer Straße“ - als zukünftige Wohnbauflächen zu entwickeln.
Wohnbauliche Entwicklungsansätze für diesen Bereich aus den Jahren 2002 - 2005 konnten vor dem Hintergrund der damaligen Eigentumsstrukturen nicht zum Abschluss gebracht werden.
Aus städtebaulicher Sicht wird eine wohnbauliche Entwicklung dieser im Siedlungsgefüge befindlichen Brachfläche - städtebaulich sinnvolle Arrondierung/Ergänzung der Siedlungsstrukturen - begrüßt.
Der Bebauungsplan umfasst 18 bis 20 Wohnbaugrundstücke, die mit Einfamilienhäusern und Doppelhäusern mit zwei Wohneinheiten (maximal 2 Geschosse ) sowie in einem definierten Bereich auch mit mehr als 2 Wohneinheiten bebaut werden können. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Von-Droste-Hülshoff-Straße im Süden sowie der innenliegenden Planstraße. Innerhalb des Plangebietes wird eine Fuß- und Radwegeverbindung nach Süden Richtung Freiraum geschaffen.
Der Bebauungsplan wird auf Grundlage des § 13 b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren – aufgestellt.