Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

017 Steinbrückenkamp @ im Stadtteil Ahlen-Süd

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stadtplanungsabteilung der Stadt Ahlen bzw. den unten genannten Ansprechpartnern auf.
Der seit dem 18.12.1980 rechtskräftige Bebauungsplan wurde zuletzt durch die am 07.05.1999 in Kraft getretene 1. vereinfachte Änderung geändert.

Ansprechperson

  • Herr Thomas Kampmann, Telefon: 02382/59-357, E-Mail: kampmannt@stadt.ahlen.de
  • Frau Elisabeth Strauch, Telefon: 02382/59-463, E-Mail: strauche@stadt.ahlen.de

Verfahrensschritte

  • 07.05.1999, Rechtskraft

Dokumente

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