Die Stadt Ahlen verfolgt seit Jahren die Strategie, neue Baulandflächen nur noch dort planungsrechtlich zu sichern, wo sie entweder selbst über einen eigentumsrechtlichen Zugriff verfügt oder sie mit Hilfe von städtebaulichen Verträgen eine schnellstmögliche Umsetzung der Planung nach der Schaffung von Planungsrecht steuern kann. Im Jahr 2019 wurden jedoch von der Stadt Ahlen eingeleitete Verfahren zur Schaffung von neuem Planungsrecht - innerhalb von regionalplanerischen Siedlungsbereichen aber außerhalb bestehender Siedlungsflächenreserven im Flächennutzungsplan - bis auf Weiteres eine landesplanerische Zustimmung verwehrt. Um für die aktuellen entwicklungspolitisch bedeutsamen Planvorhaben Planungsrecht schaffen zu können, soll ein Flächentausch mit noch unbebauten Siedlungsflächen im Zuge der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes stattfinden. Die planungsrechtliche Rückführung der ausgewählten Flächen in eine Darstellung als landwirtschaftliche Fläche schafft den notwendigen planerischen Spielraum für FNP-Darstellungen neuer Wohnbauflächen an anderer Stelle, die bereits im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich vorgesehen sind.
Folgende Bereiche wurden nach Überprüfung der bestehenden Siedlungsflächenreserven im Flächennutzungsplan und im Abgleich mit den eigentumsrechtlichen Interessen für eine Flächenrücknahme ausgewählt:
Bereich Ortsrand „Im Elsken":1,79 ha
Bereich Ortsrand „Alter Postweg":2,73 ha
Bereich Ortsrand „Dolberger Straße/ Zum Richterbach" 2,63 ha
Bereich Ortsrand „Bahnlinie/ Kleingarten Westfalenstolz" 0,38 ha
Bereich Ortsrand „Homannsweg/ Avermannskamp" 1,5 ha
Bereich Ortsrand „Harntheiweg" 9,11 ha