Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

061 Vorhelm-Dorf @ im Stadtteil Vorhelm

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stadtplanungsabteilung der Stadt Ahlen bzw. den unten genannten Ansprechpartnern auf.
Der seit dem 02.10.1974 rechtskräftige Bebauungsplan wurde zuletzt durch die am 08.08.1997 in Kraft getretene 2. vereinfachte Änderung geändert.

Ansprechperson

  • Herr Thomas Kampmann, Telefon: 02382/59-357, E-Mail: kampmannt@stadt.ahlen.de
  • Frau Elisabeth Strauch, Telefon: 02382/59-463, E-Mail: strauche@stadt.ahlen.de

Verfahrensschritte

  • 08.08.1997, Rechtskraft

Dokumente

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