Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

022 Kleibrink @ im Stadtteil Ahlen-Ost

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stadtplanungsabteilung der Stadt Ahlen bzw. den unten genannten Ansprechpartnern auf. Der seit dem 14.08.1981 rechtskräftige Bebauungsplan wurde zuletzt durch die am 22.02.2008 in Kraft getretene 2. vereinfachte Änderung geändert.

Ein gekennzeichneter Bereich im Norden des Planes wurde mit Datum vom 20.10.2017 durch die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 22.1 "Paul-Gerhardt-Kirche" aufgehoben.


Ansprechperson

  • Herr Thomas Kampmann, Telefon: 02382/59-357, E-Mail: kampmannt@stadt.ahlen.de

Verfahrensschritte

  • 19.01.2018, Rechtskraft

Dokumente

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