Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

012. Änderung des Flächennutzungsplanes "Erweiterung Natur- und Gewerbepark Olfetal" 14.05.2021 @ im Stadtteil Ahlen-Nord

Die Stadt Ahlen beabsichtigt, ihren in den 1990-er Jahren entwickelten Natur- und Gewerbepark Olfetal, im Osten des Stadtgebietes gelegen, in östliche Richtung zu erweitern, um die weitere Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in diesem Bereich decken zu können.

Im Jahr 2017 konnte die zur Erweiterung des Natur- und Gewerbeparks benötigte Fläche im Umfang von rd. 27,6 ha durch die Stadt Ahlen erworben werden. Der westliche Teil dieser Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche enthalten. Der künftig überwiegend gewerblich/ industriell zu nutzende Teilbereich ist auch im übergeordneten Regionalplan als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) dargestellt. Lediglich eine sehr kleine Teilfläche im Nordosten im Umfang von rd. 0,64 ha wird als allgemeiner Freiraum und Agrarbereich abgebildet.

Aus diesen Darstellungen ergibt sich der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes im Umfang von insgesamt rd. 13,55 ha. Davon werden rd. 8,2 ha der Erweiterung der bereits im Westen gelegenen gewerblichen Baufläche dienen. Nördlich und östlich soll der künftige Natur- und Gewerbepark mit der Darstellung von Kompensationsflächen zur Größe von 5,35 ha seinen Abschluss bilden. Diese sollen den Eingriff durch die künftig zu versiegelnden Flächen im gewerblich/ industriellen Bereich ausgleichen.

Damit verbundene Pflanzmaßnahmen lassen diese Flächen ökologisch aufwerten, insbesondere vor dem Hintergrund der nördlichen Begrenzung dieses Änderungsbereiches durch einen geschützten Landschaftsbestandteil. Mit diesen grünordnerischen Maßnahmen lässt sich ein ausgewogener Übergang von gewerblich/ industriell genutzter Fläche in die freie Landschaft u. a. bis vor den geschützten Landschaftsbestandteil gewährleisten.

Um das erforderliche Bauplanungsrecht zu erhalten, welches die Umsetzung der Erschließung für den Verkauf der Grundstücke an Unternehmen ermöglicht, ist, neben der Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung des Bebauungsplanes für die gesamte Erweiterungsfläche von ca. 24,3 ha durchzuführen. Diese erfolgt gem. § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren.

 


Ansprechperson

  • Frau Dorothea Sachs, Telefon: 02382/59-572, E-Mail: sachsd@stadt.ahlen.de

Verfahrensschritte

  • 20.02.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 16.09.2019, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung) gem. § 3 Abs. 1
  • 07.10.2019 - 04.11.2019, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 15.11.2019, Bekanntmachung im Amtsblatt
  • 25.11.2019 - 09.12.2019, Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung) gem. § 3 (1) BauGB
  • 04.06.2020, Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Veröffentlichung) gem. § 3 Abs. 2
  • 12.06.2020, Bekanntmachung im Amtsblatt
  • 22.06.2020 - 31.07.2020, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB (Veröffentlichung)
  • 10.12.2020, Feststellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.04.2021, Genehmigung BezReg Münster
  • 14.05.2021, Bekanntmachung im Amtsblatt

Dokumente

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