Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

015. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Klinik und Jugendhilfeeinrichtung Hof Menke" 09.10.2020 @ im Stadtteil Ahlen-Süd

Der Rat der Stadt Ahlen hat in seiner Sitzung am 02.10.2018 gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet Klinik und Jugendhilfeeinrichtung Hof Menke an der Alte Beckumer Straße 88 gefasst.

Das Gesundheitszentrum ‘Haus Walstedde‘ im benachbarten Ortsteil Walstedde der Stadt Drensteinfurt, westlich von Ahlen gelegen, hat für die in wesentlichen Teilen unter Denkmalschutz stehende Hofstelle Menke - Alte Beckumer Straße 88 – ein Entwicklungskonzept erstellt, welches die bauliche Ergänzung und Weiterentwicklung der bereits bestehenden Einrichtungen in Walstedde vorsieht. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Nutzungen: Fach- und Akutklink für Kinder und Jugendliche, Jugendhilfe-Wohngruppen, Ferienfreizeit-/ Kurzzeitpflegeeinrichtung für Pflegekinder und Pflegefamilien, Therapieeinrichtungen und damit verbundene Werkstätten, Hof-Café, Tierhaltung sowie Wohnen. Einzelne Beratungs- und Unterstützungseinheiten des im Jahr 2003 gegründeten Gesundheitszentrum ‘Haus Walstedde‘ arbeiten bereits mit den betroffenen Fachbereichen der Stadt Ahlen im Rahmen der Jugendhilfe seit Jahren intensiv zusammen. Mit der vorgesehenen Entwicklung auf dem Hof Menke wird es eine fachliche Weiterentwicklung der Hilfeangebote geben, die den heutigen Anforderungen an Kooperation zwischen der Jugendhilfe und der Psychiatrie entspricht und somit ein fachlich sehr gutes Angebot für Kinder, Jugendliche und Familien darstellt. Die Hofstelle bietet mit ihren Gebäuden und ihrer Lage zudem ein besonderes Umfeld für therapeutische Möglichkeiten und lässt insgesamt für die Kinder und Jugendlichen eine wohltuende Wirkung vermuten. Das Entwicklungskonzept ist insbesondere geeignet, die unter Denkmalschutz stehenden Teile der Hofstelle, entsprechend saniert, dauerhaft in Nutzung zu setzen. Auch die Umnutzung der weiteren Bestandsgebäude, der Abriss und die Wiederherstellung von Gebäuden an historischer Stelle sowie die Neubauten sind insgesamt betrachtet geeignet, den prägenden Eindruck der Hofstelle auf das Bild der Kulturlandschaft an dieser Stelle zu erhalten. Auf dieser Grundlage wurde mit Datum vom 24.08.2018 ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ahlen und auf Einleitung  eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens mit dem Ziel gestellt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die auf der Hofstelle angestrebte Nutzung zu schaffen.


Ansprechperson

  • Frau Dorothea Sachs, Telefon: 02382/59-572, E-Mail: sachsd@stadt.ahlen.de

Verfahrensschritte

  • 02.10.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 14.05.2019, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1)
  • 24.05.2019, Bekanntmachung im Amtsblatt
  • 03.06.2019 - 24.06.2019, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 22.08.2019 - 19.09.2019, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 22.08.2019 - 22.11.2019, Beteiligung der Regionalplanungsbehörde im Rahmen der landesplanerischen Anpassung
  • 02.12.2019, Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2)
  • 20.12.2019, Bekanntmachung im Amtsblatt
  • 07.01.2020 - 07.02.2020, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 07.01.2020 - 07.02.2020, Beteiligung der Regionalplanungsbehörde im Rahmen der landesplanerischen Anpassung
  • 18.06.2020, Feststellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.09.2020 - 09.10.2020, Genehmigung BezReg Münster
  • 09.10.2020, Bekanntmachung im Amtsblatt
  • 09.10.2020, Wirksamwerden (FNP) letzte Änderung

Dokumente

Impressum | Datenschutz