Planungskonzept

Lärmaktionsplanung Fortschreibung Stufe 3 im Stadtteil Ahlen-gesamt

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, die Lärmbelastung in besonders betroffenen Bereichen differenziert zu analysieren und Lärmaktionspläne aufzustellen, um hohe Lärmbelastungen an bestehenden Straßen mittel- bis langfristig abzubauen.

Das Land NRW hat im Februar 2018 neue Ergebnisse von Lärmberechnungen für Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet vorgelegt. Gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) vom 11.04.2018 hat die Stadt Ahlen die Berechnungsergebnisse sowie die aktuellen Rahmenbedingungen und Entwicklungen im Hinblick auf die bestehenden Lärmaktionspläne der Stufe 1 und 2 zu überprüfen. Bei der dritten Stufe der Lärmaktionsplanung handelt es sich im Ergebnis um eine Fortschreibung, die zukünftig alle fünf Jahre erfolgt und dabei insbesondere die Ergebnisse der jeweils aktuellen Lärmkartierung berücksichtigt.

Der Lärmaktionsplan ist ein Strategieplan, dessen Aussagen bei künftigen Planungen und Ent-scheidungen der öffentlichen Verwaltung zu berücksichtigen sind. Die Straßenbaulast für die innerörtlich verlaufenden Bundes- und Landesstraßen liegt in der Trägerschaft des Landesbe-triebs Straßenbau NRW

Ansprechperson

  • Herr Andreas Lütke Harmann, Telefon: +49238259340, E-Mail: luetkeharmanna@stadt.ahlen.de

Verfahrensschritte

  • 26.01.2019 - 27.02.2019, Beteiligung der Öffentlichkeit am Lärmaktionsplan gem. § 47d Abs. 3 BImSchG
  • 02.04.2019, Rechtskraft

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