Aktuelle Satzung

Innenbereichs-Satzung Nr. 12 @ im Stadtteil Dolberg

Für die Zulässigkeit von Vorhaben ist die Lage eines Grundstücks von besonderer Bedeutung. Hier ist zunächst zwischen den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (Innenbereich) und dem so genannten Außenbereich zu unterscheiden. Während im Innenbereich unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich gebaut werden darf, ist der Außenbereich von einer Bebauung möglichst freizuhalten.

Die städtebaulichen Satzungen nach § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) ermöglichen den Gemeinden, ergänzend zur Bebauungsplanung, den Innenbereich vom Außenbereich verbindlich abzugrenzen und die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben steuernd zu gestalten.

Durch die Satzung Nr. 12 werden gem. § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgelegt und darüber hinaus gem. § 4 Abs. 2a Maßnahmengesetz zum BauGB (BauGB-MaßnahmenG) Außenbereichsflächen in das Gebiet nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB einbezogen.


Ansprechperson

  • Herr Thomas Kampmann, Telefon: 02382/59-357, E-Mail: kampmannt@stadt.ahlen.de

Verfahrensschritte

  • 20.11.1996, Rechtskraft

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