Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

008. Änderung des Flächennutzungsplanes "Konzentrationszonen für die Windenergie" 21.07.2017 @ im Stadtteil Ahlen-gesamt

Der Flächennutzungsplan der Stadt Ahlen stellt seit seiner Wirksamkeit vom 11.09.2010 fünf Konzentrationszonen mit einer Gesamtfläche von 150 ha und einer Höhenbegrenzung von 150 m dar. Aktuell werden auf Ahlener Stadtgebiet 17 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von ca. 37 Megawatt betrieben.
Der Rat der Stadt Ahlen hat die Verwaltung vor dem Hintergrund energiepolitischer, rechtlicher und regionalplanerischer Veränderungen mit einer erneuten gesamtstädtischen Untersuchung zur Ermittlung von geeigneten Flächen und zur Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan beauftragt.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst den gesamten Außenbereich des Stadtgebietes. Die mit der Darstellung der Konzentrationszonen für Windenergie angestrebte Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB betrifft den gesamten übrigen Außenbereich des Stadtgebietes.

Insgesamt sind einschließlich des Bestandes im Ahlener Norden und in Guissen zehn Bereiche zur Darstellung als Konzentrationszonen für Windenergie und damit zur Wahrung der privilegierten Zulässigkeit der Windenergie gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB geplant:

Ansprechperson

  • Herr Andreas Lütke Harmann, Telefon: +49238259340, E-Mail: luetkeharmanna@stadt.ahlen.de

Verfahrensschritte

  • 04.05.2015 - 01.06.2015, Vorabbeteiligung der Behörden / Scoping
  • 16.06.2015, Bürgerversammlung
  • 16.06.2015 - 06.07.2015, Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung) gem. § 3 (1) BauGB
  • 24.08.2015 - 25.09.2015, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 01.02.2016 - 04.03.2016, Oeffentliche Auslegung (Veröffentlichung) gem. § 3 (2) BauGB
  • 15.12.2016, Feststellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

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