005. Änderung des Flächennutzungsplanes "Paintballanlage Hammer Straße" 01.03.2014 @ im Stadtteil Ahlen-Süd
Mit Schreiben vom 08.10.2012 liegt der Stadt Ahlen ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom Vorhabenträger - Wildemann und Heitmann oHG, Langenberger Straße 9, Tor 5 & 6,40233 Düsseldorf - zur Errichtung einer Paintballanlage auf einer Teilfläche des rückwärtig gelegenen Grundstücks Hammer Straße 341 vor. Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 “Paintballanlage an der Hammer Straße“ liegt seit dem 18.12.2012 vor.
Bei der zur Überplanung anstehenden Teilfläche im vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt es um eine hinter dem ehemaligen Soldatenheim „St. Martin“ – heutiges Eventcenter – gelegene rd. 1,5 ha große Fläche. Die zu ändernde Fläche im Flächennutzungsplan bezieht die nördlich vorgesehene Ersatzaufforstung mit ein.
Auf dieser teilweise mit Bäumen bestandenen Fläche ist die Einrichtung einer Paintballanlage vorgesehen, die im Flächennutzungsplan eine Darstellung als Grünfläche mit dieser Zweckbestimmung fordert.
Der Feststellungsbeschluss wurde am 18.07.2013 durch den rat der Stadt Ahlen gefasst. Am gleichen Tag hat das Bundesverwaltungsgericht durch ein Urteil entschieden, dass bei der öffentlichen Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) Satz 2 Baugesetzbuch die Gemeinden verpflichtet sind, die in den vorhandenen Stellungnahmen und Unterlagen behandelten Umweltthemen zu den Bauleitplänen schlagwortartig zusammenzufassen und schlagwortartig zu charakterisieren.
In dieser Ausführlichkeit hat die Stadt Ahlen ihre öffentlichen Bekanntmachungen bislang nicht ausformuliert. Sie hat zwar die umweltbezogenen Stellungnahmen explizit aufgeführt und die vorliegenden Gutachten benannt, ist jedoch nicht weiter auf die Inhalte eingegangen. Dies reicht aber nach dem nun vorliegenden Gerichtsurteil nicht aus, um die entsprechende Anstoßwirkung zu erreichen. Damit liegt ein Verfahrensfehler vor, sodass dieser Verfahrensschritt, also die öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung mit anschließender Auslegung auf Dauer eines Monats wiederholt werden muss. Demzufolge ist auch der abschließende Feststellungsbeschluss neu zu fassen. Inhaltlich ergibt sich keine Änderung der Planung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Frau Dorothea Sachs, Telefon: 02382/59-572, E-Mail: sachsd@stadt.ahlen.de
Verfahrensschritte
- 25.04.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 29.04.2013 - 29.05.2013, Oeffentliche Auslegung (Veröffentlichung) gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 28.10.2013 - 28.11.2013, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB (Veröffentlichung)
- 17.12.2013, Feststellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 31.01.2014, Genehmigung BezReg Münster
- 28.02.2014, Bekanntmachung im Amtsblatt
- 17.03.2014 - 18.03.2014, Schlußbenachrichtigung
Dokumente
- Plandarstellung
- Legende
- Verfahren
- Begründung
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