Aktuelle Satzung

Gestaltungssatzung Innenstadt @ im Stadtteil Ahlen

Der Rat der Stadt Ahlen hat den Beschluss gefasst, die Gestaltung der Innenstadt intensiver durch die Verwaltung begleiten zu lassen. Ziel ist es, die Innenstadt wirkungsvoll und nachhaltig vor Verunstaltungen zu schützen, um auch langfristig den Charakter des Stadtbilds zu wahren und weiterzuentwickeln.
Die Gestaltungssatzung von Ahlen umfasst
- Regelungen zur Fassaden- und Fenstergliederung, insbesondere die Anpassung der Erdgeschosszonen an die Obergeschosse,
- Regelungen zur Farbgebung und zu Fassadenmaterialien,
- Regelungen zu Vorbauten und Markisen,
- Regelungen zu Werbeanlagen, bezogen auf Anzahl, Größe und Gestaltung,
- Regelungen zu Frei- und Stellplatzflächen sowie Einfriedungen.

Ansprechperson

  • Frau Dorothea Sachs, Telefon: 02382/59-572, E-Mail: sachsd@stadt.ahlen.de
  • Frau Nicole Wittkemper, Telefon: 02382/59-286, E-Mail: wittkemper-peilertn@stadt.ahlen.de

Verfahrensschritte

  • 02.06.2012, Rechtskraft

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