004. Änderung des Flächennutzungsplanes "Teilbereich Standort Geringhoff Gersteinstraße" 29.06.2013 @ im Stadtteil Ahlen-Ost
Der Rat der Stadt Ahlen hat in seiner Sitzung am 27.09.2012 gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Standort Geringhoff Gersteinstraße gefasst.
Gegenstand dieser Änderung ist der Betriebsstandort einer Maschinenfabrik, der Inhalt des seit 1991 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 44.1 "Natur- und Gewerbepark Olfetal" ist, der im Parallelverfahren geändert werden.
Derzeit ist absehbar, dass der Betrieb mittelfristig bis zum Jahr 2015 weitere Flächen benötigt und die Entwicklung am Standort nur Richtung Süden verfolgt werden kann. Betroffen davon ist u. a. eine städtische Waldaufforstungsfläche, die bei Umnutzung in Baufläche wieder umzuwandeln und an anderer Stelle dementsprechend aufzuforsten ist. Voraussetzung für die weitere Errichtung von Gebäuden Richtung Süden ist die Teilaufhebung des Gewässers 143 mit Vorfluterfunktion auf dem Abschnitt des Betriebsgrundstücks. Ein entsprechender Antrag gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurde der Unteren Wasserbehörde des Kreises Warendorf eingereicht. Die Genehmigung nach 68 WHG wurde am 30.07.2012 erteilt.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Frau Dorothea Sachs, Telefon: 02382/59-572, E-Mail: sachsd@stadt.ahlen.de
Verfahrensschritte
- 27.09.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 09.10.2012 - 06.11.2012, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 04.12.2012, Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Veröffentlichung) gem. § 3 Abs. 2
- 14.01.2013 - 15.02.2013, Oeffentliche Auslegung (Veröffentlichung) gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 29.06.2013, Wirksamwerden (FNP)
Dokumente
- Plandarstellung
- Legende
- Begründung
Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGV)